BaE

Kurzüberblick

  • Projekttitel BaE - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
  • Laufzeit 30.08.2021 bis 29.08.2024
  • Zielgruppe
    junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben
  • Einzugsgebiet/e Marburg, Biedenkopf, Stadtallendorf

BaE ist die Abkürzung für Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen.

Gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit und dem Kreisjobcenter bieten wir jungen Erwachsenen in enger Kooperation mit Betrieben eine Berufsausbildung. Der Betrieb übernimmt dabei den praktischen Teil der Berufsausbildung entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan der jeweiligen Berufe. Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Mittelhessische Bildungsverband e.V. geschlossen , der die administrativen Tätigkeiten übernimmt und die Auszubildenden individuell pädagogisch begleitet.

Wir stehen im regelmäßigen und engen Kontakt mit allen Beteiligten der Ausbildung. Dies sind u.a. die Auszubildenden, die ausbildenden Personen im Kooperationsbetrieb, die Berufsschullehrkräfte und die zuständigen Personen der Kammern.

Darüber hinaus bieten wir den Auszubildenden zusätzlichen Förderunterricht und Prüfungsvorbereitungen, die auf die Inhalte der Berufsschulen und jeweiligen Prüfungen abgestimmt ist.

Das Ziel ist es, nach Möglichkeit, dass die Auszubildenden nach einem Jahr in die betriebliche Ausbildung, am besten im Kooperationsbetrieb, wechseln. Sollte dies nicht möglich sein kann die Ausbildung trotzdem über BaE fortgesetzt werden. Dann ist das Ziel die Ausbildung mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erfolgreich abzuschließen und einen entscheidenden Schritt in die berufliche Zukunft zu tun.

?Wie kann ich teilnehmen?

Die Teilnahme an der BaE erfolgt ausschließlich durch Zuweisung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Kreisjobcenter. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit ihrer Ansprechperson dort auf.

?Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um teilzunehmen?

Zur förderungsberechtigten Zielgruppe gehören junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Förderungsberechtigt sind lernbeeinträchtige und sozial benachteiligte junge Menschen, die auch unter Einsatz der ausbildungsfördernden Instrumente (insbesondere ausbildungsbegleitende Hilfen gem. § 75 SGB III) eine betriebliche Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.

?Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme ist für die Auszildenden kostenlos.

Logo der Bundesagentur für Arbeit