- Projekttitel Erasmus+ Stipendien
- Laufzeit 01.02.2022 bis 31.12.2027
- Zielgruppe
junge Menschen über 18 in einer dualen oder schulischen Ausbildung
Der MBV möchte Auszubildende und junge Fachkräfte dabei unterstützen, sich im europäischen Ausland beruflich und persönlich weiterzuentwickeln.
Auslandsaufenthalte vermitteln internationales Knowhow, das für die globale Wirtschaft von großer Bedeutung ist. Ein Auslandsaufenthalt erweitert die fachlichen, sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen. Es ermöglicht, neue Kontakte zu europäischen Partnern aufzubauen und verbessert das Image deutscher Unternehmen.
Der MBV bietet die Förderung eines Auslandspraktikums von 3-6 Wochen innerhalb Europas durch ein Erasmus+ Stipendium.
Zielgruppe:
- Auszubildende in der dualen Ausbildung nach BBiG oder HWO (auch BaE, Fachpraktikerausbildung §66 BBiG, etc.)
- Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler
- Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler, Berufsoberschülerinnen und Berufsoberschüler sowie Schülerinnen und Schüler an Fachgymnasien
- Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung
- Duale Studierende mit eingetragenem Ausbildungsverhältnis bei einer Kammer
- Umschülerinnen und Umschüler
- Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht
- Personen, die an non-formalen Bildungsangeboten teilnehmen
- Absolventinnen und Absolventen genannter Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss.
Interessenten nehmen bitte Kontakt mit uns über erasmus@mbv-ev.com auf. Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie gerne. Sie brauchen einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben. Gute Vorlagen gibt es bei Europass.
Alle jungen Menschen über 18J., die sich in einer dualen oder schulischen Ausbildung befinden können teilnehmen. Aber auch im ersten Jahr nach Ihrer Ausbildung können Sie noch ein Auslandspraktikum machen.
Wir beraten Sie gerne. Bedenken Sie nur, dass wir für eine gute Planung Ihres Auslandaufenthaltes ca. 4 - 6 Monate Vorlaufzeit brauchen. Bitte beachten Sie auch, dass für die Planung eine Befreiung von Betrieb und Schule (Auszubildende) notwendig ist.